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Traumzeit-Hut  AGB-MEMBER-CLUB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des "Traumzeit"-Member-Club

1. Ziele
Freunde des "Traumzeit"-Clubs erhalten als Mitglieder spannende Einblicke in den Travestie-Alltag, regelmässige Infos aus erster Hand und profitieren von exklusiven Angeboten.
An "Traumzeit"-Club-Anlässen soll der Austausch unter Gleichgesinn- ten mit der "Traumzeit"-Leitung und allenfalls mit Mitarbeitenden und Künstlern möglich sein.

2. Mitgliedschaft
♦ Die Mitgliedschaft dauert ein Kalenderjahr (1. Januar – 31. Dezember)

♦ Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen Personen offen
♦ Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar
♦ Die Anmeldung erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung via Kontaktformular auf unserer Webseite
♦ Die Mitgliedschaft erneuert sich von selbst und läuft jeweils für ein weiteres Jahr weiter
♦ Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (in schriftlicher Form)
♦ Der Mitgliederbeitrag ist jeweils per 31. Dezember des Vorjahres fällig
♦ Die Rechnung für den Jahresbeitrag wird jeweils im Herbst versandt. Zusammen mit der Rechnung werden allfällige Änderungen der Leistungspakete kommuniziert
♦ Anmeldungen ab dem 1. Dezember gelten auch für das Folgejahr
♦ Als Mitglied des "Traumzeit"-Member-Club haben Sie attraktive Vergünstigungen bei unseren Partner

3. Memberkarte
♦ Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzungsvorschriften für die "Traumzeit"-Revue (nachfolgend Club genannt)
herausgegebene Memberkarte für den "Traumzeit"-Club, Zürich.

♦ Der Käufer (nachfolgend Member genannt) verpflichtet sich dazu, sich jederzeit daran zu halten und anerkennt diese mit dem Erwerb der Memberkarte
♦ Sämtliche Bestimmungen gelten auch für kostenlos ausgestellte Memberkarten; deren Halter erklären sich mit der Inbesitznahme der Memberkarte mit den nachfolgenden Bestimmungen einverstanden
♦ Die Memberkarte kann nur für Personen ausgestellt werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben
♦ Die Memberkarte ist persönlich und nicht übertragbar, sie darf niemals an Drittpersonen weitergegeben werden
♦ Die Memberkarte muss auf Verlangen immer vorgewiesen werden
♦ Der Member ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten
♦ Der Member ist dafür besorgt, dass Änderungen der bei der Anmeldung abgegebenen Daten an den Club mitgeteilt werden
♦ Der Member behält sich das Recht vor, auf Veranstaltungsinformationen via Post, Email und SMS zu verzichten

♦ Das Personal des Clubs kann für den Einlass die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangen
♦ Der Verlust der Memberkarte muss dem Club umgehend per Email mitgeteilt werden
♦ Den Anweisungen des Sicherheitspersonal ist jederzeit Folge zu leisten
♦ Die Memberkarte bleibt immer Eigentum der "Traumzeit"-Revue
♦ Der Member ist verpflichtet, sich ausserhalb des Lokals so zu verhalten, dass Nachbarn keinen Anlass für Reklamati-onen haben
♦ Der Club verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten
♦ Der Club verwendet Personendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Abwicklung und Erfüllung der angebotenen Leistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Entwicklung, Gestaltung und bedarfsgerechten Unterbreitung von Angeboten
♦ Gerichtsstand ist Dielsdorf. Vorbehalten bleiben zwingende Gesetzesbestimmungen

♦ Der Club behält sich das Recht vor, die AGBs für die Memberkarte jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern
♦ Die aktuellste Version der AGBs ist auf Anfrage beim Club erhältlich
♦ Die Mitgliedschaft/Memberkarte kann bei Verstoss gegen die AGBs oder Nichtbefolgen von Weisungen des Perso- nals bzw. des Sicherheitsdienstes jederzeit und ohne Entschädigung/Rückerstattung entzogen werden
♦ Der Einzug der Karte hat den Verfall sämtlicher Memberrechte zur Folge

♦Verlust und Beschädigung der Memberkarte sind uns sofort zu melden und es werden CHF 250.00 in Rechnung gestellt

4. "Traumzeit"-Club
Sie können zu den allgemeinen Bedingungen dem "Traumzeit"-Club beitreten und von zusätzlichen Angeboten profitieren.
Ansonsten stehen den Mitgliedern die folgenden Angebote offen:
♦ "Traumzeit"-Club-Treffen im jeweiligen Club-Lokal des Theaters (Spielort)
♦ Die Einladung an das "Traumzeit"-Club-Treffen erfolgt per Versand
♦ Einladung zur Vor-Première (persönlich, Begleitperson zu ermässigtem Preis)
♦ Infos zum "Traumzeit"-Gastspiel (per Mail)

5. Datenschutz
Die Daten sind grundsätzlich geschützt. Der "Traumzeit"-Club verkauft, vermietet oder tauscht keine Adressen aus.
Die Adressen werden ausschliesslich für Marketingzwecke des "Traumzeit"-Clubs benutzt.

Bei den "Traumzeit"-Shows sind jegliche Bild- und Tonaufnahmen verboten.

6. Der Vorstand
Der Vorstand des "Traumzeit"-Clubs ist das Management.
Neue Vorstandsmitglieder werden von der "Traumzeit"-Leitung bestimmt

7. "Traumzeit"-Club-Treffen
Sie werden an das alljährliche "Traumzeit"-Club-Treffen, welches in der ersten Jahreshälfte stattfindet, im jeweiligen Theater eingeladen.
Exklusive Informationen über das "Traumzeit"-Geschehen aus erster Hand (nach Möglichkeit Kreativ- und "Traumzeit"-Team) erwarten Sie.
Die Einladung für das "Traumzeit"-Club-Treffen wird anfangs Kalenderjahr (Februar) an alle Mitglieder versandt.
Diese ist persönlich und nicht übertragbar.
Eine Anmeldung ist nötig (Anmeldefrist gemäss Einladung).

8. Probenbesuch
Sie werden zu den Endproben, welche jeweils einige Tage vor dem Saisonstart stattfinden, in das jeweilige Theater eingeladen und erhalten aktuellste Informationen zum entstehenden Programm.
Die Einladung für den Probenbesuch
 (inkl. Apéro mit der "Traumzeit"-Leitung) wird zwei Monate vor dem Anlass versandt.
Diese ist persönlich und nicht übertragbar.
Eine Anmeldung ist nötig (Anmeldefrist gemäss Einladung).

9. Leistungen
Alle Leistungen sind immer persönlich und können nicht auf andere Personen übertragen werden.
Gilt nur für im gleichen Haushalt lebende Personen und können nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden.
Die jeweiligen Getränke und Konsumationen in den Shows und an den Club-Treffen gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Das Club-Lokal ist immer das jeweilige Theater, wo "Traumzeit" spielt.

10. Member-Card
Die "Traumzeit"-Member-Card bleibt immer Eigentum der "Traumzeit" und muss bei Austritt wieder zurückgegeben werden.

11. Ausschluss vom Club
Wenn die Clubleitung feststellt, dass auf irgendeine Art Betrug oder Missbrauch betrieben wird, so wird das Club-Mitglied per sofort aus dem Club ausgeschlossen;
der Club-Ausweis sowie der Club-Pin müssen unverzüglich abgegeben werden.

Es gilt ab sofort ein Hausverbot und es muss mit einer entsprechenden Anzeige gerechnet werden.

12. Schlussbestimmungen
In enger Zusammenarbeit mit der "Traumzeit"-Leitung erarbeitet der Vorstand die jeweiligen Leistungspakete für die Mitglieder und ist für deren Umsetzung verantwortlich.
Die verschiedenen Leistungspakete können vom Club-Vorstand auf Beginn eines Kalenderjahres angepasst werden.

Das Club-Mitglied hat sich gegenüber anderen Mitgliedern sowie Besuchern von "Traumzeit" und den Künstlern loyal zu verhalten.
Die Künstler sowie der Vorstand sind vom Mitgliederbeitrag befreit, nicht aber deren Angehörige.

01.01.2020 | Änderungen vorbehalten | "Traumzeit"-Revue

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